Kaminöfen - Darauf sollten Sie unbedingt achten!
Fragen Sie Ihren Schornsteinfeger, Sicherheits-, Umwelt- und Energie-Experten unter Tel. 02203-924162.

(s. auch >> Übersicht Festfeuerstätten)

Ein Kaminofen soll einen großen (hohen) Brennraum haben, damit die bei der Verbrennung von Holz sichtbaren langen Flammen (Gasflammzone) ausreichend Zeit zum Ausbrennen haben. Diese Gasflammzone entsteht, weil rund 83% (Gewicht) der brennbaren Holzsubstanz zunächst in einen gasförmigen Zustand umgewandelt wird und dann erst verbrennt.

80% des Bedarfs an Verbrennungsluft (Primärluft) ist bei einem Holzfeuer für die Holzzersetzung, die Holzgasbildung (Gasflammzone) und für den Abbrand der dabei entstehenden Holzkohle notwendig. 20% der Verbrenungsluft (Sekundärluft) soll möglichst warm der Gasflammzone zugeführt werden. Diese Sekundärluft sorgt neben dem großen (hohen) Brennraum für den vollständigen Ausband der Gasflammzone. Dadurch ist eine schadstoffarme Verbrennung gewährleistet.

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Die Wärmeabgabe Ihres Kaminofens darf nicht durch die Verringerung der Verbrennungsluftzufuhr geregelt werden, weil ansonsten das Holzgas (Gasflammzone) nicht mehr vollständig ausbrennen kann. Die Wärmeabgabe ist nur durch eine mäßige, aber regelmäßige Brennstoffzufuhr zu regeln.

Wärme und Geborgenheit - Urbedürfnisse des Menschen 
Was alt bewährt, wird heute wieder neu entdeckt: die Behaglichkeit eines Holzfeuers. Ein knisterndes Holzfeuer vermittelt Geborgenheit und Gemütlichkeit. Die natürliche Strahlungswärme eines Kaminofens steigert das Wohlbefinden. Ein angenehmes Raumklima entsteht.

Was Sie vor dem Kauf eines Kaminofens beachten sollten:
Fragen Sie zunächst Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister, ob in Ihrem Hause oder in der Nähe Ihrer Wohnung ein geeigneter Schornstein für den Anschluss eines Kaminofens vorhanden ist. Er kann Ihnen auch sagen, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände zu brennbaren Bauteilen eingehalten werden. Weiter kann er die ausreichende Verbrennungsluftversorgung (pro 1 kW Nennheizleistung mind. 4 Kubikmeter Rauminhalt) ermitteln, denn für die Verbrennung von 10 kg Holz werden circa 40 Kubikmeter Luft benötigt. Haben Sie einen ausreichenden und trockenen Lagerplatz für den Holzvorrat? Eventuell auch einen Säge- und Spaltplatz? Wenn ja, dann ermitteln Sie den notwendigen Heizleistungsbedarf in kW für den Kaminofen. Dieser sollte 1 kW für ca. 15 Kubikmeter Rauminhalt nicht überschreiten.

Beispiel: Wohnzimmer 4,5 x 6,0 x 2,30 = 62 Kubikmeter / Heizleistung ca. 4,0 − 5,0 kW.

Die Heizleistung des Kaminofens können Sie auf dem gut sichtbar angebrachten „Ü-Zeichen“ oder dem „CE-Zeichen“ ablesen. Das Ü-Zeichen bedeutet: Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauproduktes durch eine anerkannte Prüfstelle (z.B. Rheinbraun oder Deutsche Kohle Marketing GmbH, usw.). Das CE-Zeichen besagt, dass das Produkt den Sicherheitsanforderungen der betreffenden Richtlinien genügt. Das CE-Zeichen muss ab dem 1.7.2006 gut sichtbar an der Feuerstätte angebracht sein und diverse Angaben enthalten: Schadstoffemission, Förderdruck, Abgastemperatur, Heizleistung, Energieeffizienz, zugelassene Brennstoffe.

Was Sie noch beachten sollten:
Lassen Sie Ihren Ofen nach erfolgter Installation von Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister abnehmen. In einem möglichen Schadensfall gibt es dann keinen Ärger mit der Feuerversicherung. Verbrennen Sie nur gut abgelagertes und trockenes Holz (Restfeuchte unter 20%). So vermeiden Sie Nachbarschaftsbeschwerden. Holzfeuchtemessgeräte gibt es im Fachhandel für etwa 40 Euro zu kaufen.

Achten Sie auf eine ständig ausreichende Verbrennungsluftzufuhr. Fragen Sie Ihren Schornsteinfeger vor der Installation von Dunstabzugsanlagen, Wäschetrocknern oder Abluftanlagen in WC´s. Ihr Ofen ist kein Ersatz für die Mülltonne. Müll verwandelt sich bei der Verbrennung sehr oft in giftige Gase, die den Ofen zerstören können und ein Gesundheitsrisiko für Mensch und Natur sind.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne individuell und produktunabhängig.

Wir kümmern uns um Sie in u.a. folgenden Bereichen:
Fördermittel KFW  ●   Kaminöfen/Abgasanlagen   ●   Schornstein  ●  Energieberatung  ●   Energieausweise
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Aachener Festbrennstoff-Verordnung Sept. 2010  ●  Meister-Handwerkervermittlung